Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung und Geltungsbereich

1.1 Angaben zum Unternehmen

Stratevo Ltd.
128 City Road
London EC1V 2NX
United Kingdom
Company Registration: 16300915
Registriert bei: Companies House (UK)
Direktor: Eugen Ullrich

Kontakt:
Telefon: +49 231 58695416
Telefon: +44 204 5771451
E-Mail: [email protected]

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Stratevo Ltd. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO), Outsourcing von Kundenservice und Entwicklung von Strategien für Marktplätze, die in Deutschland, der Schweiz und Österreich erbracht werden. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B).

1.3 Ausschließliche Geltung

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Geschäftskunden

Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmen und anderen gewerblichen Kunden (B2B) ab und bietet keine Dienstleistungen für Verbraucher an.

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2. Leistungsumfang

2.1 Dienstleistungsbereiche

Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an:

2.1.1 Suchmaschinenoptimierung (SEO)

  • Website-Audits und Analyse
  • Wettbewerbsanalyse
  • Keyword-Recherche und -Strategie
  • On-Page-Optimierung
  • Off-Page-Optimierung (Linkbuilding)
  • Content-Optimierung und -Erstellung
  • Technische SEO-Maßnahmen
  • SEO-Monitoring und Reporting

2.1.2 Kundenservice-Outsourcing

  • Bearbeitung von Kundenanfragen im Namen des Auftraggebers
  • E-Mail-, Chat- und telefonischer Support
  • Reklamations- und Beschwerdemanagement
  • Beratung zur Optimierung des Kundenservice

2.1.3 Marktplatzstrategien

  • Analyse von Online-Marktplätzen
  • Strategieentwicklung für Marktplatzauftritt
  • Optimierung von Produktlistings
  • Beratung zur Preisgestaltung und Positionierung
  • Maßnahmen zur Umsatzsteigerung

2.2 Individualvereinbarungen

Der konkrete Leistungsumfang wird in Einzelvereinbarungen (Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen) zwischen den Parteien festgelegt. Diese Einzelvereinbarungen ergänzen diese AGB und haben im Falle von Widersprüchen Vorrang.

2.3 Keine Erfolgsgarantie

Der Auftragnehmer bemüht sich um bestmögliche Ergebnisse, kann jedoch keine bestimmten Erfolge garantieren, insbesondere keine konkreten Rankingpositionen bei Suchmaschinen oder spezifische Verkaufszahlen auf Marktplätzen. Die Dienstleistungen werden als Bemühenspflicht, nicht als Werkleistung erbracht.

2.4 Zielplattformen

Sofern nicht anders vereinbart, beziehen sich SEO-Leistungen in erster Linie auf Google als Suchmaschine und auf die Hauptwebsite des Auftraggebers.

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3. Mitwirkungspflichten und Zusammenarbeit

3.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Materialien, Unterlagen und Inhalte
  • Gewährung der erforderlichen Zugänge zu Systemen (CMS, Analytics, CRM, Marktplatzkonten, FTP, Datenbanken etc.)
  • Zeitnahe Kommunikation und Feedback (innerhalb von maximal 5 Werktagen) zu Anfragen des Auftragnehmers
  • Unverzügliche Prüfung und Abnahme von Arbeitsergebnissen
  • Bereitstellung von Ansprechpartnern mit Entscheidungsbefugnis

3.2 Besondere Mitwirkungspflichten

Je nach Dienstleistungsbereich können zusätzliche Mitwirkungspflichten bestehen, die in der Einzelvereinbarung festgehalten werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese gleichermaßen zu erfüllen.

3.3 Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Materialien

Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien, Inhalten und Daten verfügt und dass diese keine Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden könnten.

3.4 Verzögerungen durch mangelhafte Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend der Verzögerung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Qualitätseinbußen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind.
Bei erheblicher Verzögerung (mehr als 14 Tage) ist der Auftragnehmer nach vorheriger Mahnung berechtigt:

  • Die Leistung nach eigenem Ermessen auf Basis der verfügbaren Informationen zu erbringen, oder
  • Die Arbeiten bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen, oder
  • Vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verzögerung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet

Zusätzlicher Aufwand, der durch die verspätete oder mangelhafte Mitwirkung des Auftraggebers entsteht, wird nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber nach den vereinbarten Stundensätzen zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.5 Eigenständige Eingriffe

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine eigenen SEO-Maßnahmen oder Änderungen an optimierten Inhalten ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftragnehmer durchzuführen. Für Beeinträchtigungen der Leistungen durch nicht abgestimmte Eingriffe des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

3.6 Kommunikationskanäle

Die Projektsteuerung und Kommunikation erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, über die vom Auftragnehmer bereitgestellten Systeme (z.B. Projektmanagement-Tools, E-Mail). Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Kanäle regelmäßig zu überprüfen und zeitnah zu reagieren.

3.7 Handeln im Namen des Auftraggebers

Bei Kundenservice-Outsourcing handelt der Auftragnehmer ausschließlich im Namen und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer tritt nicht in direkte Vertragsbeziehungen mit den Endkunden des Auftraggebers und verarbeitet deren personenbezogene Daten ausschließlich in den Systemen des Auftraggebers.

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4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Vergütungsmodell

Die Vergütung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu den vereinbarten Stundensätzen. Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Grundlage der dokumentierten Arbeitszeiten.

4.2 Preise und Zusatzkosten

Alle Preise verstehen sich netto. Für B2B-Dienstleistungen wird keine britische Mehrwertsteuer (VAT) berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die jeweils anwendbare Mehrwertsteuer gemäß den steuerlichen Vorschriften seines Sitzlandes (z.B. Reverse-Charge-Verfahren) zu übernehmen. Als britisches Unternehmen, das ausschließlich B2B-Dienstleistungen in Deutschland, der Schweiz und Österreich erbringt, erfolgt die Besteuerung nach den jeweiligen lokalen Steuervorschriften und dem Reverse-Charge-Verfahren. Notwendige und mit dem Auftraggeber abgestimmte Auslagen (z.B. Lizenzgebühren für Tools, Werbekosten) werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3 Rechnungsstellung und Zahlungsfrist

Rechnungen werden monatlich für den vorangegangenen Monat gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

4.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen
  • Eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben
  • Die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen zurückzuhalten
  • Den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber auch nach Mahnung und angemessener Nachfrist seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.5 Vorauszahlungen

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder nach mehrfachem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen für zukünftige Leistungen zu verlangen.

4.6 Zusätzliche Leistungen

Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen oder nachträglich vom Auftraggeber gewünscht werden, werden zusätzlich nach den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber informieren, sobald absehbar ist, dass zusätzliche Leistungen erforderlich werden.

4.7 Zurückbehaltungsrecht

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen, Zugangsdaten, Dokumenten und sonstigen Materialien zurückzuhalten, bis alle fälligen Forderungen vom Auftraggeber beglichen wurden.

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5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1 Vertragsbeginn und -dauer

Der Vertrag beginnt mit der Auftragsbestätigung oder zu dem in der Einzelvereinbarung festgelegten Termin. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten.

5.2 Ordentliche Kündigung

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).

5.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Wiederholtem Zahlungsverzug des Auftraggebers mit einem erheblichen Teil der Vergütung über mehr als 30 Tage
  • Wesentlicher Verletzung der Vertragspflichten durch eine Partei, die auch nach Fristsetzung von 14 Tagen nicht behoben wird
  • Verstoß gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder Ablehnung eines solchen mangels Masse

5.4 Abwicklung nach Vertragsende

Bei Beendigung des Vertrages wird der Auftragnehmer alle laufenden Arbeiten ordnungsgemäß abschließen oder in Absprache mit dem Auftraggeber übergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Alle bis zum Vertragsende erbrachten Leistungen zu vergüten
  • Dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und Unterstützung für eine geordnete Übergabe zu gewähren

5.5 Fortgeltung bestimmter Bestimmungen

Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit, Haftung, zum geistigen Eigentum und zum Datenschutz gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.

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6. Haftungsbeschränkung

6.1 Unbeschränkte Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen
  • Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden
  • Schäden, die auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen
  • Schäden aufgrund der Verletzung von Garantien

6.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

6.3 Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nicht.

6.4 Ausschluss indirekter Schäden

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Datenverlust (soweit nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht) oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

6.5 Höchstgrenze der Haftung

Die Gesamthaftung des Auftragnehmers für alle Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist auf den Gesamtbetrag der vom Auftraggeber gezahlten Vergütung innerhalb der letzten 12 Monate vor Entstehung des Anspruchs, maximal jedoch auf 50.000 EUR begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

6.6 Haftung für Inhalte

Der Auftraggeber trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Informationen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus der Verwendung solcher Inhalte entstehen.

6.7 Verjährung

Alle Ansprüche des Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (§ 199 BGB), es sei denn, es handelt sich um Ansprüche wegen vorsätzlichen Verhaltens oder wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

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7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

7.2 Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtung

Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages für einen Zeitraum von drei Jahren fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt die Verpflichtung zeitlich unbegrenzt.

7.3 Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie, soweit anwendbar, des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).

7.4 Auftragsverarbeitung

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt, schließen die Parteien eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

7.5 Kontakt mit Kunden des Auftraggebers

Bei der Erbringung von Kundenservice-Leistungen verpflichtet sich der Auftragnehmer, ausschließlich über die vom Auftraggeber bereitgestellten Kommunikationskanäle und ausschließlich im Namen des Auftraggebers mit dessen Kunden zu kommunizieren.

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8. Rechte an Arbeitsergebnissen und geistiges Eigentum

8.1 Eigentum an Arbeitsergebnissen

Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

8.2 Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein. Dies umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse für die eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen und zu verwenden.

8.3 Einschränkungen

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten, sofern dies nicht für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist.

8.4 Know-how des Auftragnehmers

Methoden, Verfahren, Techniken, Tools und Know-how, die der Auftragnehmer bei der Leistungserbringung einsetzt oder entwickelt, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese auch für andere Projekte und Kunden zu nutzen.

8.5 Eigenmaterial des Auftraggebers

An Materialien, Inhalten und Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, behält der Auftraggeber sämtliche Rechte. Der Auftragnehmer ist lediglich berechtigt, diese für die Durchführung des Vertrages zu nutzen.

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9. Referenznennung und Werbung

9.1 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz zu nennen. Dies umfasst die Nennung des Namens und die Verwendung des Logos des Auftraggebers auf der Website des Auftragnehmers, in Präsentationen, Broschüren und anderen Marketingmaterialien.

9.2 Widerspruchsrecht

Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. Nach Eingang des Widerspruchs wird der Auftragnehmer die Referenznennung innerhalb einer angemessenen Frist einstellen.

9.3 Einwilligung in Werbung

Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer ihm in regelmäßigen Abständen Informationen zu seinen Dienstleistungen, Angeboten und Veranstaltungen per E-Mail zusenden darf. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit durch formlose Mitteilung an den Auftragnehmer widersprechen.

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10. Höhere Gewalt

10.1 Definition

Als höhere Gewalt gelten Ereignisse oder Umstände, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen und die trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindert oder vermieden werden können. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Kriege, Terrorakte, Aufstände, Epidemien, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen und schwerwiegende Betriebsstörungen.

10.2 Haftungsausschluss

Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

10.3 Mitteilungspflicht

Die von höherer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und die voraussichtliche Dauer der Behinderung zu informieren.

10.4 Aussetzung und Kündigung

Für die Dauer der höheren Gewalt werden die Leistungspflichten der betroffenen Partei ausgesetzt. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen, ohne dass der anderen Partei hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.

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11. Abnahme von Arbeitsergebnissen

11.1 Prüfungs- und Abnahmepflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer vorgelegten Arbeitsergebnisse innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt zu prüfen und entweder abzunehmen oder unter Angabe konkreter Mängel zu beanstanden.

11.2 Automatische Abnahme

Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Rückmeldung des Auftraggebers, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Vorlage des Arbeitsergebnisses auf diese Rechtsfolge hinweisen.

11.3 Keine Ablehnung aus subjektiven Gründen

Die Abnahme darf nicht aus rein geschmacklichen oder subjektiven Gründen verweigert werden, sofern das Arbeitsergebnis den vereinbarten Anforderungen entspricht. Bei Designleistungen ist eine angemessene Anzahl von Korrekturschleifen im Leistungsumfang enthalten, die in der Einzelvereinbarung festgelegt wird.

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12. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Request)

12.1 Änderungswünsche

Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, hat er diese schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Der Änderungswunsch muss eine hinreichend detaillierte Beschreibung der gewünschten Änderung enthalten.

12.2 Prüfung und Angebot

Der Auftragnehmer wird den Änderungswunsch prüfen und dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist ein Angebot über die Umsetzung der Änderung unterbreiten. Das Angebot enthält Angaben zu den Auswirkungen auf den Leistungsumfang, Zeitplan und die Vergütung.

12.3 Umsetzung

Die Umsetzung des Änderungswunsches erfolgt erst nach Zustimmung beider Parteien. Bis zur Einigung über den Änderungswunsch führt der Auftragnehmer die Arbeiten nach der ursprünglichen Vereinbarung fort, sofern der Auftraggeber nicht eine vorübergehende Aussetzung der Arbeiten wünscht.

12.4 Mehraufwand

Mehraufwand, der durch Änderungswünsche entsteht, wird nach den vereinbarten Stundensätzen zusätzlich berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verzögerungen im Zeitplan, die durch Änderungswünsche entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

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13. Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist London, UK, sofern nicht ein deutscher Sitz vereinbart wird. Ungeachtet der Wahl des Gerichtsstands gelten für Verträge mit Auftraggebern in Deutschland, der Schweiz und Österreich die jeweils anwendbaren zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen.

13.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

13.4 Textform für Mitteilungen

Soweit nach diesen AGB Erklärungen in Schriftform oder Textform abzugeben sind, ist die Übermittlung per E-Mail ausreichend.

13.5 Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder der Einzelvereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

13.6 Abtretung

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine Partei bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

13.7 Vorrang der deutschen Fassung

Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und einer übersetzten Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung maßgebend.

Stand: März 2025

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